Organisation, Aufgaben & Leistungen des Verbandes


Stand: 24.02.2018

Der Landesverband Thüringer Karnevalvereine e.V. (LTK) wurde am 23.06.1990 in Erfurt gegründet und vertritt als Regionalverband des Bundes Deutscher Karneval (BDK) die Interessen Thüringer Karneval-Vereine und -Clubs. Sitz des LTK ist Erfurt.

Geschäftsstelle:
Tellstraße 7, 99094 Erfurt, Tel.: 0361-3450085, Fax: 0361-55599898, e-Mail: ltk@karnevalthueringen.de



1. Organisation

Er führt über 330 Karnevalsgesellschaften als aktive Mitglieder.
Fördernde Mitglieder, Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder unterstützen darüber hinaus den Verband.

Organe des LTK sind:

  • Die Mitgliederversammlung.
  • Das geschäftsführende Präsidium
    bestehend aus Präsident, 2 Vizepräsidenten, Schatzmeister, Protokollführer und zwei Beisitzern.

2. Aufgaben

  • Pflege des heimatlichen Brauchtums Karneval, der Fastnacht und des Faschings auf traditions- und landschaftlich gebundener Grundlage.
  • Beratende und helfende Funktion gegenüber den Gesellschaften und Vereinen des LTK, anderen Verbänden, Behörden und Institutionen
  • Unterstützung der sinnvollen Weiterentwicklung des karnevalistischen Ideengutes sowie artgerechten Frohsinns und bodenständigen Humors.
  • Bekämpfung von Auswüchsen fastnachtlicher Brauchpflege und Bestrebungen kommerzieller Ausnutzung.
  • Der LTK verfolgt keinen wirtschaftlichen Selbstzweck. Das Eigenleben der Mitgliedsgesellschaften und -vereine wird gewährleistet, soweit sich durch die satzungsmäßigen Ziele des LTK und seiner Organisation keine Beschränkungen ergeben.
  • Förderung der Jugendarbeit.
  • Förderung und Durchführung von Turnieren und Werkstätten, Lehrgängen und Seminaren.

3. Leistungen

Als Regionalverband decken sich die Leistungen des LTK weitestgehend mit den Leistungen des Bundes Deutscher Karneval.

  • Der LTK will als Dachorganisation richtungsgebend sein. In das Eigenleben der Gesellschaften bzw. der landschaftlich gebundenen Fastnacht wird er nicht eingreifen.
  • Der LTK und der BDK wenden sich gegen Auswüchse in der Fastnacht, achten auf sach- und fachgerechte Pflege des fastnachtlichen Brauchtums und sind gegen dessen Kommerzialisierung.
  • Durch das Eingreifen des BDK mit seinen Regionalverbänden ist der Sommerkarneval weitgehend verschwunden. Nach der Satzung sind die angeschlossenen Vereine verpflichtet, den Fastnachts- bzw. Karnevalsbrauch im Bundesgebiet nur in der kalendermäßig feststehenden Zeit zwischen Silvester und Aschermittwoch bzw. um den 11.11. auszuüben. Ausnahmen bilden Stadt- und Heimatfeste, die eine besondere folkloristische Tradition in Verbindung mit dem Karneval nachweisen oder die Präsidententreffen des LTK.
  • Mit allen Behörden auf kommunaler oder Landesebene unterhält der LTK direkt gute Beziehungen.
  • Mit der GEMA hat der BDK gleichzeitig für alle Regionalverbände einen Rahmenvertrag abgeschlossen und damit den Mitgliedsvereinen den Genuss ermäßigter GEMA-Gebühren über 20 % verschafft. Diese Ermäßigung übersteigt damit das Vielfache eines Jahresbeitrages für den LTK/BDK.
  • Die Mitgliedsvereine können sich in besonderen Rechtsfragen über den LTK an den BDK wenden.
  • Für den Jugendschutz ist der BDK zuständig, um jederzeit eine Anpassung des gesetzlichen Jugendschutzes an die jeweilige allgemeine Lage zu erreichen.
  • Das vom BDK eingerichtete Zentralarchiv der Deutschen Fastnacht befasst sich mit der Erforschung der brauchtümlichen Grundlagen in den jeweiligen Regionen. Das Thüringer Fastnachtsarchiv befindet sich in Wasungen. Jeder Vereinsfreund ist aufgefordert, dem Archiv geeignete Gegenstände sowie Schriftgut , Bildmaterial und Videos zur Verfügung zu stellen.
  • Das Deutsche Fastnachtsmuseum in Kitzingen/Main wird vom BDK unterhalten. Diese Spezialsammlung gilt als die bedeutendste und wissenschaftlich fundierteste Dokumentation ihrer Art in der Welt. Beide Einrichtungen sind als gemeinnützige Stiftung anerkannt.
  • Die Mundartpflege als Bestand heimatlichen Brauchtums wird gefördert.
  • Die Mitgliedschaft im LTK und BDK erleichtert die Kontaktpflege zwischen den Vereinen, Gesellschaften und Verbänden, den wechselseitigen Austausch von Erfahrungen und die gegenseitige Unterstützung im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen.
  • Durchführung der Thüringer Meisterschaften in den karnevalistischen Tänzen gibt der Verband auf Antrag an einen ausrichtenden Verein. Darüber hinaus werden Arbeitssitzungen und Schulungen für TrainerInnen jährlich durchgeführt.
  • Der Brauchtumsausschuss unterstützt die Einrichtungen des BDK und des LTK mit dem weiteren Ausbau des Thüringer Archivs in Wasungen.
  • Bei 50-, 75-, oder 100-jährigem Bestehen einer Gesellschaft wird auf Antrag eine Fahnenschleife des BDK überreicht.
    Für besondere Auszeichnungen von Mitgliedern wurde das BDK - Ehrenzeichen in Gold und Silber geschaffen. Für die Verleihung des Verdienst-Ordens sind Anträge über den LTK einzureichen. Auszeichnungsbedingungen siehe BDK - Broschüre.
  • Der LTK stellt, unter Bindung an eine Auszeichnungsordnung, verschiedene Orden zur Verleihung an besonders verdienstvolle Karnevalsfreunde in den Mitgliedsvereinen zur Verfügung.

4. Erwerb der Mitgliedschaft

  • Mitglied des LTK/BDK können Gesellschaften, Vereine oder Kooperationen werden, die satzungsgemäß und tatsächlich in ihrem örtlichen Bereich die Ziele des Bundes verfolgen. Dazu gehören insbesondere die Pflege und der Schutz der mit der heimatlichen Fastnacht verbundenen Sitten und Bräuche auf traditionsgebundener oder landschaftlicher Grundlage.
  • Gesuche um Aufnahme in den LTK / BDK sind schriftlich an die Geschäftsstelle oder an die Präsidiumsmitglieder zu richten.
    Die endgültige Aufnahme erfolgt durch den Beschluss des Präsidiums.
    Mit der Aufnahme in den LTK ist automatisch eine Aufnahme in den "Bund Deutscher Karneval" e.V. verbunden. Die Aufnahmegebühren werden für eine Wahlperiode vom LTK festgesetzt.
    Gegenwärtig betragen die
      einmalige Aufnahmegebühr 26 Euro (davon 15 Euro für den BDK)
      und der Jahresbeitrag 111 Euro (davon 35 Euro für den BDK).
    Die Fälligkeit ist im Monat Januar. Zur einfachen Gestaltung des Zahlungsverkehrs sollten die Vereine dem LTK "Einzugsermächtigung" erteilen. Das erspart Mahnungen, Zeit und Kosten.
  • Wenn die Geschäftsstelle formlos angeschrieben wird, dann werden die Aufnahmeunterlagen zugestellt.
    Mit der Zahlung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages (oder Einzugsermächtigung) erfolgt die Bearbeitung des Aufnahmeantrages. Nach Bestätigung wird die GEMA informiert, so dass die ermäßigten GEMA-Gebühren für den Verein für das Jahr Anwendung finden.

5. Datenschutz

  • Der Datenschutz im LTK ist in einer Datenschutzerklärung geregelt. Diese Datenschutzerklärung ist in ihrer aktuellen Version im Internet unter www.karnevalthueringen.de einzusehen.

6. Kontaktanschriften zum LTK

Präsident
Christoph Matthes

H.-Ernemann-Str. 10
37339 Gernrode
Tel.: (036076) 40 40 58
Mobil: (0162) 465 31 69
Fax: (036076) 40 05 43
Vizepräsident
Daniel Saue

Meininger Str. 10
98634 Wasungen
Tel: (0151) 673 027 45
Vizepräsident
Matthias Polten

Oldenburger Str. 23
99085 Erfurt
Tel.: (0152) 088 628 40